Rechtsanwältin
lic. iur. Veronika Eggler

Erwachsenenschutzrecht & Tierrecht

Veronika Eggler – Ihre kompetente Rechtsanwältin

Beratend und forensisch tätig lege ich ein besonderes Augenmerk auf eine angepasste und optimale Begleitung und Beratung meiner Klientschaft.

  • seit 2016 selbständige Tätigkeit als Rechtsanwältin
  • 1997 – 2016 Rechtsanwältin und Partnerin bei der Anwaltskanzlei Scherrer Jenny & Partner, Meilen, mit selbständiger Mandatsführung
  • Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Zürich (Lizenziat 1989) und Erwerb des Rechtsanwaltspatents 1992
  • 1993 – 1996 tätig als kantonale Untersuchungsrichterin im Kanton Schwyz

meine Fachgebiete

Rechtsanwältin spezialisiert auf Erwachsenenschutz- und Tierrecht

Expertenwissen für Tierrecht

Aufgrund meiner ausgewiesenen Affinität zu Tieren bin ich Ihre kompetente Ansprechpartnerin für sämtliche Fragen rund um das Tier im Recht, insbesondere für Fragen im Zusammenhang mit Pferden und dem Pferdesport.

Gerne berate ich Tierhalter und Versicherungen auch in Haftungsfragen.

Erwachsenenschutzrecht

Das Erwachsenenschutzrecht beinhaltet auch folgende Themenbereiche wie z.Bsp. das Sozialversicherungsrecht (Beschwerdeverfahren betr. IV-Leistungen), das Erbrecht (Nachlassregelung) etc.

Kanzlei

Kurz informiert:

  • Inhaberin einer eigenen Kanzlei, vernetzt mit weiteren Kanzleien
  • Spezialistin für Erwachsenenschutz- und Tierrecht
  • Erfahrung im Pferdesport
  • Fachkenntnisse in Erb- und Sozialversicherungsrecht

Fragen

Häufige Fragen

Antworten auf Ihre Anliegen

Haben Sie Fragen rund um die Dienstleistungen von Rechtsanwältin Veronika Eggler? Hier finden Sie Antworten zu den Themen Erwachsenenschutz, Tierrecht.

Was umfasst das Erwachsenenschutzrecht in der Schweiz?

Das Erwachsenenschutzrecht regelt die rechtliche Vertretung volljähriger Personen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Veronika Eggler unterstützt Sie bei der Errichtung von Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen, sowie bei der Einsetzung von Beiständen und Pflegern. Das Erwachsenenschutzrecht in der Schweiz sichert das Wohl und den Schutz hilfsbedürftiger erwachsener Menschen. Es trat am 1. Januar 2013 in Kraft und löste das über hundertjährige Vormundschaftsrecht ab.

  • Vorsorgeauftrag: Ermöglicht es einer Person, im Voraus festzulegen, wer im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit ihre Angelegenheiten regeln soll.
  • Patientenverfügung: Eine Person kann im Voraus bestimmen, welche medizinischen Massnahmen im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit ergriffen oder unterlassen werden sollen.
  • Beistandschaft: Eine Massnahme, bei der eine hilfsbedürftige Person durch einen Beistand unterstützt wird. Es gibt verschiedene Arten von Beistandschaften, je nach dem Grad der benötigten Unterstützung.
  • Erwachsenenschutzbehörde (KESB): Diese Behörde ist für die Anordnung und Überwachung von Schutzmassnahmen zuständig. Sie prüft, ob die Massnahmen geeignet und verhältnismässig sind.
Was umfasst das Tierrecht in der Schweiz?

Das Tierrecht in der Schweiz umfasst eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren sicherstellen sollen. Hier sind einige der wichtigsten Aspekte:

  • Tierschutzgesetz: Das Schweizer Tierschutzgesetz verbietet es, Tieren unnötige Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Es regelt die Haltung, Pflege und Nutzung von Tieren und schreibt vor, dass ihre Würde respektiert werden muss.
  • Tierschutzverordnung: Diese Verordnung ergänzt das Tierschutzgesetz und enthält spezifische Regelungen zum Schutz von Nutztieren, Haustieren und Versuchstieren. Sie legt fest, wie Tiere gehalten, transportiert und geschlachtet werden dürfen.
  • Tierwürde: Die Schweiz war das erste Land, das den Schutz der “Würde der Kreatur” in der Verfassung verankerte. Dies bedeutet, dass Tiere nicht als blosse Produktionsmittel behandelt werden dürfen.

Kontakt

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