Veronika Eggler – Ihre kompetente Rechtsanwältin
Beratend und forensisch tätig lege ich ein besonderes Augenmerk auf eine angepasste und optimale Begleitung und Beratung meiner Klientschaft.
meine Fachgebiete
Rechtsanwältin spezialisiert auf Erwachsenenschutz- und Tierrecht
Expertenwissen für Tierrecht
Aufgrund meiner ausgewiesenen Affinität zu Tieren bin ich Ihre kompetente Ansprechpartnerin für sämtliche Fragen rund um das Tier im Recht, insbesondere für Fragen im Zusammenhang mit Pferden und dem Pferdesport.
Gerne berate ich Tierhalter und Versicherungen auch in Haftungsfragen.
Erwachsenenschutzrecht
Das Erwachsenenschutzrecht beinhaltet auch folgende Themenbereiche wie z.Bsp. das Sozialversicherungsrecht (Beschwerdeverfahren betr. IV-Leistungen), das Erbrecht (Nachlassregelung) etc.
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Antworten auf Ihre Anliegen
Haben Sie Fragen rund um die Dienstleistungen von Rechtsanwältin Veronika Eggler? Hier finden Sie Antworten zu den Themen Erwachsenenschutz, Tierrecht.
Das Erwachsenenschutzrecht regelt die rechtliche Vertretung volljähriger Personen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Veronika Eggler unterstützt Sie bei der Errichtung von Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen, sowie bei der Einsetzung von Beiständen und Pflegern. Das Erwachsenenschutzrecht in der Schweiz sichert das Wohl und den Schutz hilfsbedürftiger erwachsener Menschen. Es trat am 1. Januar 2013 in Kraft und löste das über hundertjährige Vormundschaftsrecht ab.
- Vorsorgeauftrag: Ermöglicht es einer Person, im Voraus festzulegen, wer im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit ihre Angelegenheiten regeln soll.
- Patientenverfügung: Eine Person kann im Voraus bestimmen, welche medizinischen Massnahmen im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit ergriffen oder unterlassen werden sollen.
- Beistandschaft: Eine Massnahme, bei der eine hilfsbedürftige Person durch einen Beistand unterstützt wird. Es gibt verschiedene Arten von Beistandschaften, je nach dem Grad der benötigten Unterstützung.
- Erwachsenenschutzbehörde (KESB): Diese Behörde ist für die Anordnung und Überwachung von Schutzmassnahmen zuständig. Sie prüft, ob die Massnahmen geeignet und verhältnismässig sind.
Das Tierrecht in der Schweiz umfasst eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren sicherstellen sollen. Hier sind einige der wichtigsten Aspekte:
- Tierschutzgesetz: Das Schweizer Tierschutzgesetz verbietet es, Tieren unnötige Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Es regelt die Haltung, Pflege und Nutzung von Tieren und schreibt vor, dass ihre Würde respektiert werden muss.
- Tierschutzverordnung: Diese Verordnung ergänzt das Tierschutzgesetz und enthält spezifische Regelungen zum Schutz von Nutztieren, Haustieren und Versuchstieren. Sie legt fest, wie Tiere gehalten, transportiert und geschlachtet werden dürfen.
- Tierwürde: Die Schweiz war das erste Land, das den Schutz der “Würde der Kreatur” in der Verfassung verankerte. Dies bedeutet, dass Tiere nicht als blosse Produktionsmittel behandelt werden dürfen.
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